Promotion/Habilitation
Promotion und Habilitation an der FHW
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Promotion und Habilitation an der FHW.
Empfehlungen zur Durchführung laufender Promotionsverfahren während der COVID19-Pandemie
Allgemeine Informationen zum Doktorandenstatus an der OVGU (Ansprechpartner, Anträge, etc.) finden Sie auf den Webseitien für (zukünftige) Doktoranden.
Alle Modalitäten (Voraussetzungen, Ablauf, Aufbau der Dissertation/Habilitation, Verteidigung, etc.) regelt die Promotionsordnung bzw. die Habilitationsordnung der Fakultät.
Wenn Anträge auf Landesgraduiertenförderung gestellt werden, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise und Richlinien der DFG zu berücksichtigen:
Hinweise zur Graduiertenförderung (Bewerbungsmodalitäten)
Kriterien zur Einschätzung der Stipendienanträge
Richtlinien der DFG zur Antragstellung
Für die Sachbearbeitung aller Promotions- und Habilitationsangelegenheiten an der FHW ist Frau Angelika Eger (Dekanatssekretariat) zuständig.
Formale Entscheidungen über die Graduiertenförderung fällen die Mitglieder der Forschungskommission.
Da bei der Einreichung einer Dissertation eine Reihe von Punkten zu beachten sind, haben wir für Sie eine Checkliste zum Ablauf des Promotionsverfahrens zusammengestellt.
Registrierung als Doktorand
Auf Grund der Novellierung des Bundes-Hochschulstatistikgesetzes ist die OVGU verpflichtet, alle Anträge auf Promotion zu registrieren. Das dazugehörige Registrierungsformular ist unter den nachfolgenden Links abrufbar:
Die Angaben müssen online im Formular ausgefüllt und nach Unterschrift in Papierform eingereicht werden. Das Formular ist bei Anträgen auf Eröffnung des Promotionsverfahrens bzw. bei Anträgen auf Zulassung zur Promotion abzugeben.