FAQs für Lehrende

Häufig von Lehrenden gestellte Fragen

Themen:

 

1 Darf eine Lehrveranstaltung gleichzeitig für Master- und Bachelorstudierende eines Studiengangs geöffnet werden?

Nein, da es sich hier um unterschiedliche Niveaustufen handelt. In Absprache mit dem Prüfungsamt kann geprüft werden, ob eine Bachelorveranstaltung auch für den optionalen Bereich für Masterstudiengänge geöffnet werden kann.

2 Was gilt es für die Studierenden bezüglich der Anmeldung zu einer Prüfungsleistung zu beachten?

Die Studierenden müssen zunächst die Regelungen (Anmeldeverfahren und Anmeldefristen) ihrer Heimatfakultät beachten. Für FHW-Studierende gelten die Anmelde- und Rücktrittsfristen des jeweiligen Semesters (s. Allgemeine Bestimmungen).

3 Was ist zu beachten, wenn ein Studierender unangemeldet zu einer Prüfung erscheint?

Der Studierende ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung unter Vorbehalt absolviert werden kann. Hierzu ist das Formular zur Teilnahme unter Vorbehalt auszufüllen und umgehend an das Prüfungsamt weiterzuleiten. Eine Benotung/Bewertung durch die Lehrkraft ist zu diesem Zeitpunkt nicht vorzunehmen.

Nach Stellungnahme des Studierenden und Entscheidung des Prüfungsausschusses wird das Ergebnis über das Prüfungsamt an die durchführende Lehrkraft mitgeteilt. Bei einer positiven Entscheidung erfolgt dann die Benotung/Bewertung.

Hinweis: Bei mündlichen Prüfungen gilt es sich die Anmeldebestätigung des Studierenden vorzeigen zu lassen. Sofern diese nicht vorhanden ist, wird nicht geprüft. Sofern die Möglichkeit besteht, kann 14 Tage vor Prüfung die Liste der angemeldeten Studierenden (s. LSF für Prüfende) an das Prüfungsamt zum Gegenprüfen gemeldet werden, sodass dort vorab geprüft werden kann, ob die Anmeldungen vollständig sind. Alternativ können dem Prüfungsamt die Fälle gemeldet werden, für welche zwar die Anmeldung vorliegt, jedoch kein Protokoll.

4 Gibt es Wiederholungsprüfungen zur Notenverbesserung?

Nein, Notenverbesserungen sind in den Studien- und Prüfungsordnungen nicht vorgesehen.

5 Wann und wie verbucht man Rücktritte?

Laut den Allgemeinen Bestimmungen (Amtl. Bekanntmachung 47_2023) §10 gilt:

„Soweit die geltende Studien- und Prüfungsordnung dies vorsieht, kann der Antrag auf Zulassung bzw. die Anmeldung zu einer Prüfung gemäß § 9 Abs. 1 bis spätestens drei Kalendertage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von dem/der Studierenden widerrufen/zurückgenommen werden bzw. die Abmeldung erfolgen. Im Falle des Widerrufs/der Rücknahme ist die Zulassung zu einem späteren Prüfungstermin erneut fristgerecht zu beantragen bzw. bedarf es der erneuten Anmeldung zur Prüfung."

Außerdem bedeutet dies, dass Studierende, die trotz vorliegender Anmeldung keine Leistungserbringung antreten/einreichen seitens des Prüfenden mit "nicht erschienen" (NE | 5,0) zu bewerten sind.

Informationen zur Notenverbuchung sind hier einzusehen.

 

6 Welche Regelungen gelten an der FHW in Bezug auf Rücktritte für Hausarbeiten?

Laut den Allgemeinen Bestimmungen (Amtl. Bekanntmachung 47_2023) §11 gilt:

„Rücktritt bei einer schriftlichen Hausarbeit gilt nur für Studienangebote der Fakultät für Humanwissenschaften:
Soweit die jeweils geltende Studien- und Prüfungsordnung nichts Entgegenstehendes regelt, gilt für die Prüfungsleistung „Schriftliche Hausarbeit“, dass der/die Studierende von dieser zurücktreten kann. Mit dem/der Prüfenden ist eine Frist zur Abgabe – dokumentiert durch eine individuelle Vereinbarung – festzulegen. Der Rücktritt wird erklärt, indem der/die Studierende vor dem Ende der vereinbarten Frist, bspw. via E-Mail, eine entsprechende Erklärung beim Prüfenden abgibt. Geschieht dies nicht, ist die Arbeit als mit "nicht ausreichend" zu bewerten.“

7 Wie erfolgt die Notenverbuchung?

Die Notenverbuchung erfolgt hier. Eine Anleitung für die Notenverbuchung ist hier zu finden. Sofern noch keine Zugangsberechtigungen vorhanden sind, gerne an die Sachbearbeiterinnen im Prüfungsamt wenden.

8 Bei der Notenverbuchung eines Leistungsnachweises vertan. Was jetzt?

Noten, welche im Nachgang seitens der Prüfenden verbessert oder verschlechtert werden sollen, müssen seitens des betroffenen Studierenden via Antrag auf Notenkorrektur an den Prüfungsausschuss gestellt werden.

Vor Freigabe der Note (durch das Prüfungsamt) kann der Prüfende bei Tippfehlern direkt den Kontakt zum Prüfungsamt aufnehmen.

9 Wie läuft das mit Diploma Supplements ab, die neu aufgesetzt werden?

Ablauf:

  1. Ausgefülltes deutschsprachiges Dokument seitens des Fachbereiches ist an Qualitätssicherung K33 (Herrn Alexander Hönsch) zu senden. Die Dokumente zur Vorlage können bei Bedarf jederzeit durch Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt angefordert werden. Punkt 8 der Ausfüllhilfe kann vernachlässigt werden, da dieser standardisiert ist/bereits vorliegend ist.
  2. Wenn K33 dies geprüft hat, leiten sie in diesem Zuge das Dokument an das Dezernat für zentrale Dienste K54 weiter, da an dieser Stelle der Transfer ins System vorgesehen ist. Für die englischsprachige Übersetzung kann das deutschsprachige Dokument anschließend an Frau Sanftenberg zwecks Veranlassung der Übersetzung in die englische Sprache gesendet werden.
    Telefon: +49 391 67-58501 E-Mail: office-kanzler@ovgu.de
  3. K54 pflegt nach der Zusendung der englischsprachigen Version auch jene ins System ein.

10 Können Bachelorstudierende schon bevor Sie im Master immatrikuliert sind Masterveranstaltungen besuchen?

Ob und unter welchen Umständen Veranstaltungen besucht werden dürfen, steht in den jeweiligen SPOs.

Es kann sich auch ohne Bachelorzeugnis für ein Masterstudium beworben werden. Dieser Bewerbung muss eine offizielle Leistungsbescheinigung beigefügt werden.

Das Bachelorzeugnis beziehungsweise eine vorläufige Bescheinigung muss dann bis zum 15.06. für das Sommersemester und bis zum 15.12. für das Wintersemester nachgereicht werden. Ohne Immatrikulation in den Master, ist kein Besuch von Master-Veranstaltungen möglich.

Siehe hier: https://www.ovgu.de/Studieninteressierte/Studieng%C3%A4nge+von+A+bis+Z/Lehramt/Bewerbung+_+Immatrikulation-p-67534.html

11 Wie erfolgt die Anrechnung von Praktika?

Es gibt in jedem Studiengang Praktikumsbeauftragte beziehungsweise ein Praktikumsbüro.

Mit diesen verantwortlichen Personen sind Ablauf, Umfang und Inhalt des Praktikums zu besprechen und gegebenenfalls Vor-, Begleit- und Nachbereitungsseminare zu besuchen. Für die Anrechnung im Prüfungsamt ist das Formular zum Praktikumsnachweis zu verwenden und vom Studierenden sowie Praktikumsbeauftragen auszufüllen:

Besonderheit der Lehrämter bei Praktika außerhalb Sachsen-Anhalts:

Für die Durchführung eines Praktikums an Schulen außerhalb des Landes Sachsen-Anhalts ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt zu stellen. Über den Beschluss des Ausschusses wird der Studierende (und auch der zuständige Sachbereich) seitens der zuständigen Sachbearbeiterin informiert.

12 Wiederholungsprüfungen

Ich habe eine Präsenzklausur geschrieben und möchte diese schnellstmöglich wieder anbieten. Geht das?

Um Einheitlichkeit, Transparenz und Planungssicherheit für die Studierenden zu gewährleisten, werden Leistungen in den hierfür vorgesehenen Anmeldezeiträumen angemeldet.

Anmeldezeitraum: 15.11. Jahr – 30.11. Jahr (WiSe) sowie 15.05. – 31.05. (SoSe) [Allgemeinen Bestimmungen (Amtl. Bekanntmachung 48_2022) §9]

Dies erfordert vorab technische Schritte. Weiterhin gibt es festgelegte Wiederholungsfristen in den SPOs. Insbesondere aus diesen Gründen begrüßt es das Prüfungsamt, wenn Wiederholungsprüfungen im vorgesehenen Prüfungszeitraum (sprich ein Semester beziehungsweise ein Jahr später) durchgeführt werden und sich die Studierenden zu den regulär geltenden Anmeldezeiträumen wie zu allen anderen Prüfungen auch, anmelden können.

13 Welche Handlungsempfehlungen mit Blick auf akute Atemwegsinfektionen sind im WiSe 23/24 zu beachten?

  • Weiterführende/Aktuelle Informationen auf den Websites der OVGU

- Letzte Änderung am 26.10.23 -

Letzte Änderung: 06.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster