Neuerung zur Abgabe von Abschlussarbeiten ab dem 15.09.2022
Nach Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung geben Sie die Abschlussarbeit in geforderter Anzahl in gebundener Form ab. Falls eine digitale Version gefordert ist, beachten Sie folgende Hinweise:
Die digitale Abgabe der Abschlussarbeit kann in Abstimmung mit den Gutachtenden entweder a) in einer gesammelten Mail per PDF an die Gutachter*innen und an die zuständige Sachbearbeiterin des Prüfungsamtes gesendet oder b) auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick oder CD) mit den beiden gebundenen Abschlussarbeiten abgegeben werden.
Die Selbstständigkeitserklärung muss zukünftig beinhalten, dass die gebundenen sowie digitalen Abschlussarbeiten inhaltlich identisch sind. Die gebundenen sowie digitalen Versionen müssen spätestens bis zum Abgabetermin, jedoch am selben Tag im Prüfungsamt vorliegen.
Für die Abgabe der Abschlussarbeiten buchen Sie sich bitte einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin, senden diese postalisch an die zuständige Sachbearbeiterin des Prüfungsamtes oder werfen die Arbeiten in den dafür vorgesehenen (roten) Briefkasten vor dem Gebäude 9 auf dem Campusgelände. Alternativ ist auch eine Abgabe zu den Öffnungszeiten im Campus Service Center möglich.