Beschluss des Prüfungsausschusses bzgl der Abgabe schriftlicher Leistungen und Abschlussarbeiten

24.02.2021 -  

Der Prüfungsausschuss hat die Möglichkeit der Abgabe von Studienleistungen in digitaler Form bis zum 30.09.2021 verlängert.
Abschlussarbeiten, Hausarbeiten und andere schriftliche Leistungen, die bis 30.09.21 vorgelegt werden müssen, können digital als PDF eingereicht werden. Das Dokument enthält die unterschriebene Selbständigkeitserklärung. Die Arbeiten sind an die Gutachter/innen und an das Prüfungsamt in der gleichen Email (von der studentischen OVGU-Adresse) oder per Datenträger (für beide Gutachter/innen) zu senden. Der Tag, an dem die Arbeit im Prüfungsamt eingeht, gilt als Abgabedatum. Die Abgabe einer gedruckten Version ist nicht zwingend erforderlich.

Letzte Änderung: 25.02.2021 - Ansprechpartner: Webmaster